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Die Altersarmut in Deutschland ist ein trauriges Wachstumsthema, grundsätzliche Reformen scheinen unausweichlich. Wir haben uns mit dem Rentenexperten Daniel Konczwald über das „deutsche Rentendilemma“ und mögliche Wege hinaus unterhalten. Er ist Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater.

Herr Konczwald, das Thema Altersarmut wird in Deutschland politisch bis heute gerne klein gehalten, doch es nimmt leider an Bedeutung zu. Ist unser Rentensystem nicht mehr leistungsfähig genug?

Grundsätzlich haben wir ein leistungsfähiges Rentensystem. Vor dem Hintergrund der Altersarmut gibt es allerdings Bedarf und Potenzial für Verbesserungen.

 

Welche Rolle spielen in diesem Zusammenhang die Rentenreformen der letzten Jahre?

Mit den nun in Kraft getretenen Regelungen für die Grundrente und den Regelungen zum Mindestlohn sind grundsätzlich Schritte in die richtige Richtung vorgenommen worden. Die Wirkung der Maßnahmen ist jedoch bei der Verringerung der Altersarmut nur teilweise mit spürbaren Vorteilen verbunden. In vielen Fällen ist der Effekt sehr begrenzt und löst allein durch die bisherigen Maßnahmen nicht die Probleme der Altersarmut.

 

Es muss also nachgelegt werden. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat kürzlich einen neuen Stufenplan für den gesetzlichen Mindestlohn vorgelegt, der eine etappenweise Steigerung auf 10,45 Euro vorsieht. Ist das genug?

Die Anhebung des Mindestlohnes auf 10,45 Euro pro Stunde würde in der Rente nicht dazu führen, dass man überhaupt oberhalb der Grundsicherung läge, sondern selbst bei angenommenen 45 Beitragsjahren immer noch knapp darunter.

 

Viele Menschen können keine 45 Beitragsjahre leisten, weil sie Ausfallzeiten wie Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Pflege- und Erziehungszeiten oder längere Krankheitsphasen hatten. Wie sieht die Situation an dieser Stelle tatsächlich aus?

Das ist leider absolut richtig. Die Erreichung von 45 Jahren Beitragszeiten ist tatsächlich eher die Ausnahme. Bei den zu berücksichtigenden Zeiten muss allerdings zwischen der sog. Wartezeit von 45 Jahren und den Grundrentenzeiten unterschieden werden. Bei der Wartezeit von 45 Jahren zählen Arbeitslosigkeitszeiten (außer Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II) sogar mit, sofern sich diese nicht innerhalb der letzten beiden vor Rentenbeginn befinden. Bei der Grundrentenzeit von 35 Jahren bzw. mindestens 33 Jahren zählen z. B. diese Zeiten aber leider eben nicht mit.

Daniel Konczwald

Stichwort Grundrente: diese soll nun für Abhilfe sorgen und alte Menschen mit sehr niedriger Rente aus der Grundsicherung holen. Doch ist dieses Instrument an einige Voraussetzungen geknüpft. Wie effektiv wird es sein – und für wen kommt es überhaupt infrage?

Tatsächlich sind vielfältige Voraussetzungen zu erfüllen, was dazu führt, dass nicht einmal all jenen Menschen die Grundrente zusteht, welche die geforderten 33 anerkannten Nachweisjahre erfüllen. Eine zusätzliche Bedingung ist nämlich, dass während des gesamten Zeitraumes ein eigenes Einkommen innerhalb eines Einkommenskorridors von 30 – 80 Prozent des Durchschnittseinkommens erzielt worden sein muss.

 

Unser Rentensystem besteht aus den Säulen gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge. Man sollte also meinen, dass jeder Rentner neben seiner gesetzlichen Rente auch auf Einkünfte aus den beiden anderen Bereichen zurückgreifen kann. Doch leider sieht die Wahrheit in vielen Fällen anders aus. Warum ist das so?

Dies ist typischerweise gerade bei Personen mit geringen Renten in Folge der geringen Arbeitsverdienste eben nicht der Fall. Dieser Personenkreis hat sehr häufig keinerlei finanzielle Puffer, neben den lebensnotwendigen Ausgaben aus dem geringen Einkommen weitere Ausgaben für die Altersversorgung zu leisten.

 

Welche Maßnahmen würden Sie der Politik empfehlen, um aus dem „Rentendilemma“ heraus zu kommen und die steigende Altersarmut effektiv zu bekämpfen?

Ein Ansatz kann sein, dass die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung auf eine breitere Basis gestellt wird und somit kurzfristig mehr Geld zur Verfügung gestellt würde. Langfristig würden jedoch auch daraus mehr Leistungsansprüche an die Rentenberechtigten resultieren. Auf lange Sicht wären daher am ehesten höhere Löhne in der aktiven Beschäftigungsphase eines der wirksamsten Mittel.

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