Fragen & Antworten
zu Lichtblick

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zu Lichtblick Seniorenhilfe e. V.

Für Spender

Sofortspende

Allgemeine Fragen

Rentner, die sich zum ersten Mal bei uns melden, stellen zuerst einen Antrag auf Unterstützung.
 Diesen erhalten sie entweder direkt von Lichtblick per Post oder per Download über die Website. In diesem Antrag teilen uns die Rentner mit, welche Art von Unterstützung sie benötigen. Ist der Antrag von uns geprüft und genehmigt, bekommen die Rentner entweder Unterstützung aufs Konto überwiesen oder wir bezahlen eine anstehende Rechnung oder verschicken Gutscheine. Dazu benötigen wir je nach Situation weitere Unterlagen wie eine Rechnung (z. B. Nebenkostennachzahlung) oder einen Kostenvoranschlag (z. B. für die Reparatur eines Haushaltsgerätes).

Lichtblick begleitet bedürftige Senioren ein Leben lang. Unsere Rentner können sich immer wieder mit einem Anliegen bei uns melden. Wir prüfen, ob Hilfe im Rahmen des aktuellen Spendenaufkommens möglich ist.

Sofortspende oder auch Soforthilfe ist für lebensnotwendige Dinge des täglichen Bedarfs, für die eine kleine Rente meist nicht ausreicht. Ob für Kühlschrank oder Waschmaschine, Medikamente oder Winterjacke. Die Rentner können sich mit jedem Anliegen bei uns melden und wir prüfen, ob eine Unterstützung möglich ist.

Die Sofortspende kommt unseren Rentnern direkt zugute und ermöglicht ihnen, sich Dinge selbst anzuschaffen. So bewahren sie sich ihre Eigenständigkeit und Würde. In Einzelfällen organisieren wir auch Sachspenden.

Fragen zu Ihrer Spende

Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.

Patenschaft

Allgemeine Fragen

Es ist ganz einfach. Sie können bei der Bank ihres Vertrauens einen Dauerauftrag an Lichtblick Seniorenhilfe einrichten. Oder Sie starten direkt über unsere Website auf unserem Online-Spendenportal eine SEPA-Lastschrift. Bitte als Zweck „Patenschaft” vermerken.

Wir wollen die Privatsphäre unserer Senioren bewahren. Viele von ihnen schämen sich dafür, Hilfe annehmen zu müssen oder haben Sorge, dass sie sich erklären oder rechtfertigen müssen für ihre Situation. Davor wollen wir sie beschützen. Deshalb ist es leider nicht möglich, unsere Rentner persönlich kennen zu lernen.

Ja. Die Anzahl der Patenschaften ist unbegrenzt. Wenn Sie beispielsweise 70 Euro pro Monat spenden, erhalten zwei Rentner eine Patenschaft á 35 Euro.

Fragen zu Ihrer Spende

Wir freuen uns über jede Spende, aber niemand ist verpflichtet dazu. Wenn eine Patenschaft beendet wird, führen wir sie weiter, indem wir die 35 Euro zunächst aus unseren Spendenpool abdecken. Dann versuchen wir, neue Paten zu gewinnen. Auch deshalb achten wir darauf, keine direkte Verbindung zwischen Spender und Empfänger zu schaffen.

Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten. Sie können Ihren Dauerauftrag entweder direkt bei Ihrer Bank stornieren. Es hilft uns sehr, wenn Sie uns diesbezüglich kurz informieren. Oder Sie schicken eine Mail an spenden@seniorenhilfe-lichtblick.de und teilen uns mit, dass wir Ihre SEPA-Lastschrift stornieren sollen.

Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.

Lebensmittelspende

Allgemeine Fragen

Unsere Rentner können mit den Lebensmittelgutscheinen eigenständig einkaufen. Wir bekommen ihre Einkaufsbelege und können jederzeit überprüfen, wofür das Geld ausgegeben wurde.

Nein, dafür sind die Lebensmittelgutscheine nicht zugelassen.

Vor allem Senioren in ländlichen Regionen, in denen der nächste Supermarkt weit entfernt ist. Aber auch Rentner, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nur schwer einkaufen gehen können.

Nur Rentner, die bereits von Lichtblick unterstützt werden. So wollen wir sicherstellen, dass sie zumindest 1 x pro Woche mit einer warmen Mahlzeit versorgt sind.

Das jeweils zuständige Büro von Lichtblick Seniorenhilfe e. V. versorgt unsere Rentner mit Informationen über die jeweiligen Angebote für Lebensmittel.

Fragen zu Ihrer Spende

Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.

Für Rentner

Voraussetzungen

Allgemeine Fragen

Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.

Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.

Fragen zu den Voraussetzungen

Grundsätzlich ja, soweit die Gesamteinkünfte nicht höher sind als das 3-Fache des aktuellen Sozialhilfesatzes.

Grundsätzlich ja, allerdings bedarf es in diesem Fall einer besonderen Prüfung.

Ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.

Grundsätzlich ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.

Hilfe beantragen

Fragen zum Antrag

Ja, Sie können Ihren Antrag gerne in einem unserer Büros vorbeibringen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit sich unsere Mitarbeiter Zeit für Sie nehmen können.

Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Unsere Mitarbeiterinnen in unseren Büros vor Ort beantworten Ihnen ausführlich alle Fragen.

In Ihrem Antrag sehen Sie eine Checkliste. Dort sind alle Unterlagen, die wir benötigen, übersichtlich aufgelistet.

Nein, Kopien genügen vollkommen.

Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir etwa zwei bis drei Arbeitstage, um sie zu prüfen. Dann teilen wir Ihnen schriftlich unsere Entscheidung mit.

In Ihrem Antrag können Sie angeben, welche Hilfe Sie akut benötigen. Danach können Sie die Hilfe auch schriftlich oder per Mail beantragen.

Bei Sachleistungen benötigen wir immer einen Kostenvoranschlag, z. B. Angebot für eine neue Brille.

Bei Leistungen, die in der Vergangenheit liegen bzw. schon bezahlt wurden und wenn kein Kostenvoranschlag vorliegt.

Sie werden schriftlich per Brief über die Entscheidung informiert.

Allgemeine Fragen

Wir begleiten unsere Rentner lebenslang, daher können Sie sich immer melden, wenn Sie vor einer finanziellen Herausforderung stehen. Wir entscheiden immer auf Basis des vorhandenen Spendenvolumens.

Je nach Lebenslage überweisen wir die Unterstützung direkt auf Ihr Konto, bezahlen Rechnungen direkt bei Ihrem Dienstleister oder senden Ihnen Gutscheine per Post.

Hilfsangebote

Allgemeine Fragen

Ganz einfach: mit Ihrem Antrag, den Sie hier entweder online ausfüllen und absenden oder ausgefüllt per Post schicken können.

Jede Anfrage auf Unterstützung muss schriftlich erfolgen. Das geht formlos per Mail (antrag@seniorenhilfe-lichtblick.de), per Post oder einfach hier online. Bei Sachleistungen benötigen wir zusätzlich immer den entsprechenden Kostenvoranschlag. Zum Beispiel: das Angebot für Ihre neue Brille.

Wir können keine Unterstützung bieten für Einkäufe oder Anschaffungen, die bereits erfolgt sind bzw. schon bezahlt sind. Auch bei Sachspenden können wir ohne Kostenvoranschlag keine Hilfe bieten.

Grundsätzlich unterstützen wir unsere Rentner lebenslang. Sie können sich immer melden, wenn Sie vor einem finanziellen Engpass stehen. Wir prüfen die Dringlichkeit in jedem Einzelfall. Damit alle Bedürftigen gleichberechtigt von unseren Hilfsangeboten profitieren können.

Je nach persönlicher Situation und Lebenslage überweisen wir die Unterstützung direkt auf Ihr Konto oder direkt an den jeweiligen Dienstleister – oder schicken Ihnen Gutscheine oder Sachspenden.

Fragen zur Patenschaft

Sie können gerne schriftlich formlos eine Patenschaft beantragen.

Dies wird auf Basis Ihrer bestehenden Lebenssituation geprüft und entschieden.

Grundsätzlich sind unsere Patenschaften zeitlich nicht begrenzt. Solange sich Ihre finanzielle Situation nicht gravierend verbessert hat oder sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert hat.

Fragen zu Veranstaltungen

Bei Ihrer Antragstellung können Sie angeben, welche Art von Veranstaltungen Sie interessieren. Sobald passende Veranstaltungen in Ihrer Nähe stattfinden, informieren wir Sie schriftlich.

Sie erhalten schriftlich eine Einladung zu unseren Veranstaltungen mit Antwortschreiben. Diese kann per Post oder per Fax an die angegebene Adresse geschickt werden.

Nein, das Kontingent jeder Veranstaltung ist begrenzt. Deshalb losen wir die Teilnehmer unter allen eingegangenen Anmeldungen innerhalb der Meldefrist aus. Sobald Sie für die Teilnahme an einer Veranstaltung ausgelost sind, informieren wir Sie schriftlich.