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Antworten auf häufige Fragen

Finanzielle Hilfe für arme Rentner durch den Verein

Wer hat Anspruch auf finanzielle Hilfe durch den Verein?

Wer finanzielle Hilfe von LichtBlick wünscht, muss einen Antrag stellen. Diesen können Sie hier herunterladen. Antragsteller müssen mindestens 60 Jahre alt sein und über einen deutschen Rentenbescheid verfügen. Aus den Einkünften (Rente) und den monatlichen Kosten (wie Miete, Strom, Versicherungen usw.) errechnen wir, ob eine Unterstützung gewährt werden kann.

Wie kommen die hilfsbedürftigen Rentner zu LichtBlick?

Viele arme Rentner wenden sich direkt an uns, weil sie aus den Medien von uns erfahren haben oder von Verwandten, Freunden oder Bekannten darauf aufmerksam gemacht werden. In München, Münster, aber auch anderenorts hat es sich herumgesprochen, dass wir schnell und unbürokratisch helfen.

Auch andere Stellen verweisen Senioren in finanzieller Not an uns, etwa Sozialämter, Landratsämter, Sozialbürgerhäuser, Malteser, Caritas, BRK, Johanniter, Alten- und Servicezentren, Hilfe im Alter, Nachbarschaftshilfen, Betreuer, Pflegedienste, Altenheime, Innere Mission, Psychosoziale und Psychotherapeutische Beratungsstellen, oder Ärzte.

Wie oft wird man unterstützt?

Wir begleiten unterstützungsbedürftige Seniorinnen und Senioren so lange, bis sich ihre Lebenssituation gebessert hat. Wenn dieser Fall nicht eintritt, unterstützen wir sie bis an ihr Lebensende. Wie oft unsere Hilfe benötigt wird, hängt von der finanziellen und persönlichen Situation des Einzelnen ab. Durch das Patenschaftsmodell können arme Rentner sogar jeden Monat eine kleine Finanzspritze von je 35 Euro erhalten.

Wie ist die Zusammenarbeit mit den Behörden – wo gibt es Schnittstellen?

In vielen Fällen verweisen Sozialämter oder Landratsämter bereits an uns, weil ihnen das Budget für derartige Hilfe fehlt und sie wissen, dass wir professionell, nachhaltig, überparteilich und unbürokratisch helfen können. Dafür sind wir dankbar, weil wir so erst auf bestimmte Menschen aufmerksam werden. Wir würden uns aber wünschen, dass diese Zusammenarbeit zur Selbstverständlichkeit wird, weil man unsere Hilfe für arme Rentner kennt und schätzt.

Gesellschaftspolitisches Engagement des Vereins

Stehen Sie einer politischen Partei nahe?

LichtBlick ist überparteilich und wird das auch immer bleiben. Wir wollen uns nicht vereinnahmen lassen, arbeiten aber auch mit Unterstützern aus dem politischen Raum zusammen. Wenn wir Partei ergreifen, dann immer nur für die Menschen, denen wir helfen.

Verbinden Sie mit Ihrer Arbeit auch eine politische Botschaft?

Keine parteipolitische, aber auf jeden Fall eine sozialpolitische: Vor dem Hintergrund des viel beschworenen demographischen Wandels ist jeder Einzelne gefordert, sich für den Zusammenhalt der Gesellschaft zu engagieren. Und wir treten ein für Menschen mit einer enormen Lebensleistung, die aber bislang keine starke Lobby haben.

Finanzierung

Wie finanziert sich der Verein?

Der Verein erhält keinerlei staatliche Mittel, er finanziert seine Arbeit ausschließlich auf Spendenbasis.

Wer kommt als Spender in Frage?

Spender können Privatpersonen ebenso wie Unternehmen sein. Dabei kommt es nicht auf den einzelnen Betrag an – jeder Euro hilft armen Rentnern. Es besteht zudem die Möglichkeit, eine Patenschaft für monatlich 35 Euro zu übernehmen. Eine Spende für LichtBlick eignet sich für jeden Menschen, der dazu beitragen möchte, dass Rentner in finanzieller Not in ihrem direkten Umfeld unbürokratisch, schnell und ganz direkt geholfen wird.

Kann ich meine Spende von der Steuer absetzen?

Da es sich bei LichtBlick um einen eingetragenen, gemeinnützigen Verein handelt, kann selbstverständlich eine Spendenquittung ausgestellt werden.

Wie geht LichtBlick mit den Daten von Spendern und Bedürftigen um?

Wir legen großen Wert auf ein vertrauensvolles Miteinander und auf sorgsamen Schutz aller Daten. Sowohl die Daten der unterstützten Rentner als auch die der Spender und Sponsoren werden mit größter Sorgfalt behandelt und nicht (ohne Einverständnis) an Dritte weitergegeben.