Startseite » FAQ
Fragen & Antworten
zu Lichtblick
Für Spender
Sofortspende
Allgemeine Fragen
Wie erhalten Rentner Soforthilfe?
Wie oft bekommt ein Rentner Soforthilfe?
Lichtblick begleitet bedürftige Senioren ein Leben lang. Unsere Rentner können sich immer wieder mit einem Anliegen bei uns melden. Wir prüfen, ob Hilfe im Rahmen des aktuellen Spendenaufkommens möglich ist.
Was beinhaltet die Sofortspende alles?
Sofortspende oder auch Soforthilfe ist für lebensnotwendige Dinge des täglichen Bedarfs, für die eine kleine Rente meist nicht ausreicht. Ob für Kühlschrank oder Waschmaschine, Medikamente oder Winterjacke. Die Rentner können sich mit jedem Anliegen bei uns melden und wir prüfen, ob eine Unterstützung möglich ist.
Bedeutet Sofortspende eine Sachspende?
Die Sofortspende kommt unseren Rentnern direkt zugute und ermöglicht ihnen, sich Dinge selbst anzuschaffen. So bewahren sie sich ihre Eigenständigkeit und Würde. In Einzelfällen organisieren wir auch Sachspenden.
Fragen zu Ihrer Spende
Wann erhalte ich meine Spendenquittung?
Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.
Patenschaft
Allgemeine Fragen
Wie starte ich eine Patenschaft?
Es ist ganz einfach. Sie können bei der Bank ihres Vertrauens einen Dauerauftrag an Lichtblick Seniorenhilfe einrichten. Oder Sie starten direkt über unsere Website auf unserem Online-Spendenportal eine SEPA-Lastschrift. Bitte als Zweck „Patenschaft” vermerken.
Kann ich die Rentnerin/den Rentner persönlich kennenlernen?
Wir wollen die Privatsphäre unserer Senioren bewahren. Viele von ihnen schämen sich dafür, Hilfe annehmen zu müssen oder haben Sorge, dass sie sich erklären oder rechtfertigen müssen für ihre Situation. Davor wollen wir sie beschützen. Deshalb ist es leider nicht möglich, unsere Rentner persönlich kennen zu lernen.
Kann ich mehr als eine Patenschaft übernehmen?
Ja. Die Anzahl der Patenschaften ist unbegrenzt. Wenn Sie beispielsweise 70 Euro pro Monat spenden, erhalten zwei Rentner eine Patenschaft á 35 Euro.
Fragen zu Ihrer Spende
Was ist, wenn ich die Patenschaft nicht dauerhaft spenden kann?
Wir freuen uns über jede Spende, aber niemand ist verpflichtet dazu. Wenn eine Patenschaft beendet wird, führen wir sie weiter, indem wir die 35 Euro zunächst aus unseren Spendenpool abdecken. Dann versuchen wir, neue Paten zu gewinnen. Auch deshalb achten wir darauf, keine direkte Verbindung zwischen Spender und Empfänger zu schaffen.
Wie storniere ich eine Patenschaft?
Wann erhalte ich meine Spendenquittung?
Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.
Lebensmittelspende
Allgemeine Fragen
Können die Rentner selbst entscheiden, was sie einkaufen?
Unsere Rentner können mit den Lebensmittelgutscheinen eigenständig einkaufen. Wir bekommen ihre Einkaufsbelege und können jederzeit überprüfen, wofür das Geld ausgegeben wurde.
Können sich Rentner mit Lebensmittelgutscheinen Zigaretten und Alkohol kaufen?
Nein, dafür sind die Lebensmittelgutscheine nicht zugelassen.
Wer bekommt eine Lebensmittelkiste?
Vor allem Senioren in ländlichen Regionen, in denen der nächste Supermarkt weit entfernt ist. Aber auch Rentner, die aufgrund körperlicher Beeinträchtigungen nur schwer einkaufen gehen können.
Wer darf an den gemeinsamen Mittagessen teilnehmen?
Nur Rentner, die bereits von Lichtblick unterstützt werden. So wollen wir sicherstellen, dass sie zumindest 1 x pro Woche mit einer warmen Mahlzeit versorgt sind.
Wer informiert Rentner über die jeweiligen Lebensmittelangebote in ihrer Region?
Fragen zu Ihrer Spende
Wann erhalte ich meine Spendenquittung?
Wir verschicken die Spendenquittung zu Beginn des Folgejahres. Quittiert werden alle Spenden, die im laufenden Jahr auf unserem Konto verbucht werden. Berücksichtigen Sie auch, dass gegen Jahresende die Banken oft einen längeren Buchungszyklus haben. Dadurch kann sich der Eingang Ihrer Spende verzögern, ggf. bis ins neue Jahr hinein. Bitte denken Sie daran, dass wir Ihre komplette Anschrift benötigen. Wir können nur Spenden quittieren, die auch im laufenden Jahr eingegangen sind.
Für Rentner
Voraussetzungen
Allgemeine Fragen
Unterstützen Sie auch Rentner mit einer ausländischen Rente?
Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.
Helfen Sie auch Rentnern, die in Senioren- oder Pflegeheimen leben?
Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.
Fragen zu den Voraussetzungen
Bekomme ich Unterstützung, wenn ich neben meiner Rente noch einen Mini-Job habe?
Grundsätzlich ja, soweit die Gesamteinkünfte nicht höher sind als das 3-Fache des aktuellen Sozialhilfesatzes.
Erhalte ich Unterstützung, wenn mein Antrag beim Wohn- und/oder Grundsicherungsamt noch nicht entschieden ist?
Grundsätzlich ja, allerdings bedarf es in diesem Fall einer besonderen Prüfung.
Werde ich unterstützt, wenn ich eine Grundrente beziehe?
Ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.
Erhalte ich Unterstützung, wenn ich eine Erwerbsminderungs- oder Erwerbs-unfähigkeitsrente beziehe?
Grundsätzlich ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.
Hilfe beantragen
Fragen zum Antrag
Kann ich meinen Antrag auch persönlich abgeben?
Ja, Sie können Ihren Antrag gerne in einem unserer Büros vorbeibringen. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin, damit sich unsere Mitarbeiter Zeit für Sie nehmen können.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen habe?
Ein Anruf oder eine E-Mail genügt. Unsere Mitarbeiterinnen in unseren Büros vor Ort beantworten Ihnen ausführlich alle Fragen.
Welche Unterlagen muss ich mitschicken?
In Ihrem Antrag sehen Sie eine Checkliste. Dort sind alle Unterlagen, die wir benötigen, übersichtlich aufgelistet.
Muss ich die Dokumente im Original einreichen?
Nein, Kopien genügen vollkommen.
Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?
Wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, benötigen wir etwa zwei bis drei Arbeitstage, um sie zu prüfen. Dann teilen wir Ihnen schriftlich unsere Entscheidung mit.
Wie kann ich mitteilen, welche Hilfe ich brauche?
In Ihrem Antrag können Sie angeben, welche Hilfe Sie akut benötigen. Danach können Sie die Hilfe auch schriftlich oder per Mail beantragen.
Was benötigen wir, um die Hilfe genehmigen zu können?
Bei Sachleistungen benötigen wir immer einen Kostenvoranschlag, z. B. Angebot für eine neue Brille.
In welchen Fällen können wir nicht helfen?
Bei Leistungen, die in der Vergangenheit liegen bzw. schon bezahlt wurden und wenn kein Kostenvoranschlag vorliegt.
Wie erfahre ich davon, ob mein Antrag genehmigt wurde und ich ein Hilfsangebot erhalte?
Sie werden schriftlich per Brief über die Entscheidung informiert.
Allgemeine Fragen
Wie oft unterstützen Sie Senioren?
Wir begleiten unsere Rentner lebenslang, daher können Sie sich immer melden, wenn Sie vor einer finanziellen Herausforderung stehen. Wir entscheiden immer auf Basis des vorhandenen Spendenvolumens.
Wie erhalte ich meine Unterstützung?
Je nach Lebenslage überweisen wir die Unterstützung direkt auf Ihr Konto, bezahlen Rechnungen direkt bei Ihrem Dienstleister oder senden Ihnen Gutscheine per Post.
Hilfsangebote
Allgemeine Fragen
Wie beantrage ich Unterstützung oder eine Patenschaft?
Ganz einfach: mit Ihrem Antrag, den Sie hier entweder online ausfüllen und absenden oder ausgefüllt per Post schicken können.
Was benötigen Sie, um ein Hilfsangebot genehmigen zu können?
In welchen Fällen gibt es keine Hilfsangebote?
Wir können keine Unterstützung bieten für Einkäufe oder Anschaffungen, die bereits erfolgt sind bzw. schon bezahlt sind. Auch bei Sachspenden können wir ohne Kostenvoranschlag keine Hilfe bieten.
Wie oft unterstützen wir unsere Rentner?
Grundsätzlich unterstützen wir unsere Rentner lebenslang. Sie können sich immer melden, wenn Sie vor einem finanziellen Engpass stehen. Wir prüfen die Dringlichkeit in jedem Einzelfall. Damit alle Bedürftigen gleichberechtigt von unseren Hilfsangeboten profitieren können.
Bekomme ich die finanzielle Unterstützung auf mein Konto ausbezahlt?
Je nach persönlicher Situation und Lebenslage überweisen wir die Unterstützung direkt auf Ihr Konto oder direkt an den jeweiligen Dienstleister – oder schicken Ihnen Gutscheine oder Sachspenden.
Fragen zur Patenschaft
Wie beantrage ich eine Patenschaft?
Sie können gerne schriftlich formlos eine Patenschaft beantragen.
Wer bekommt eine Patenschaft?
Dies wird auf Basis Ihrer bestehenden Lebenssituation geprüft und entschieden.
Wie lange bekomme ich eine Patenschaft?
Grundsätzlich sind unsere Patenschaften zeitlich nicht begrenzt. Solange sich Ihre finanzielle Situation nicht gravierend verbessert hat oder sich Ihre persönliche Lebenssituation verändert hat.
Fragen zu Veranstaltungen
Wie erfahre ich von Veranstaltungen in meiner Nähe?
Bei Ihrer Antragstellung können Sie angeben, welche Art von Veranstaltungen Sie interessieren. Sobald passende Veranstaltungen in Ihrer Nähe stattfinden, informieren wir Sie schriftlich.
Wie kann ich mich zu einer Veranstaltung anmelden?
Sie erhalten schriftlich eine Einladung zu unseren Veranstaltungen mit Antwortschreiben. Diese kann per Post oder per Fax an die angegebene Adresse geschickt werden.
Bedeutet meine Anmeldung auch eine automatische Teilnahme an einer Veranstaltung?
Nein, das Kontingent jeder Veranstaltung ist begrenzt. Deshalb losen wir die Teilnehmer unter allen eingegangenen Anmeldungen innerhalb der Meldefrist aus. Sobald Sie für die Teilnahme an einer Veranstaltung ausgelost sind, informieren wir Sie schriftlich.