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Mit der im Jahr 2021 eingeführten Grundrente wurde auch an der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gedreht. Viele, die längst in Rente sind, haben erst seitdem Anspruch auf Grundsicherung – ohne Grundrente und ohne davon zu ahnen! Gehören Sie dazu?

Die Bundesregierung schätzt es so ein: Mehr als 150.000 Menschen, die bisher die Auskunft bekamen „Ihre Rente ist zu hoch, als dass Sie zusätzlich Grundsicherung bekämen“ müssten in diesem Jahr gesagt bekommen: Übrigens, Sie bekommen zusätzlich noch einen Zuschlag, weil Sie mindestens 33 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten haben.

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Grundrente – da war doch was?

Genau, derzeit kann man überall lesen und hören, dass in diesem Jahr automatisch geprüft wird, ob Sie als Rentnerin oder Rentner daraus einen Zuschlag bekommen. Aber Achtung: Für den möglichen Zuschlag an Grundsicherung gilt nicht, dass Sie abwarten sollten. Wenn Sie darauf neuerdings Anspruch haben, obwohl Sie nach alter Lesart „zu viel“ Rente bekommen, müssen Sie das beim Sozialamt geltend machen! Der Zuschlag kann bis zu 2.700 € pro Person im Jahr betragen.

Die Voraussetzungen für den Bezug der Grundrente

Sie gehören mutmaßlich dazu, wenn Sie alleinstehend nach Abzug Ihrer Wohnkosten (wie Miete, Heizung, Strom) und möglichem Mehrbedarf (z.B. aufgrund Behinderung) aus Ihrer Rente monatlich zwischen 449 € und 674 € zur Verfügung haben. Für Paare erhöht sich die Obergrenze auf über 1.250 €, bis zu der ein Anspruch auf Zuschlag aus Grundsicherung bestehen dürfte. Wenn Ihre Rente zum Teil auf freiwilligen Beiträgen oder Riester beruht, liegen die Grenzen noch höher, bis zu denen Sie neuerdings Anspruch auf einen Zuschlag für diejenigen haben, die bisher „zu viel“ Rente beziehen.

Anspruch überprüfen lassen

Um Ihren Anspruch überprüfen zu lassen, sollten Sie vorsorglich einen Antrag stellen. Das Antragsdatum entscheidet, ab wann Sie den Zuschlag bekämen. Wenn sich herausstellt, dass Sie doch nichts bekommen, müssen Sie übrigens keine Bearbeitungsgebühr oder andere Strafen fürchten. Der Antrag kostet nichts. Daher gilt: Besser ein Antrag zu viel als zu wenig. Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Gemeinde, Bereich Grundsicherung. Dort hilft man Ihnen auch beim Ausfüllen. Auch Ihre Angehörigen haben nichts zu befürchten, wenn Ihr Antrag erfolgreich ist. Die zusätzliche Unterstützung wird vom Staat bezahlt.

Geduld ist gefragt

Manchmal dauert es, bis Sie erfahren, ob Sie den Grundsicherungszuschlag tatsächlich bekommen. Denn die Behörde braucht dazu die Information von der Rentenversicherung, ob Sie auf die erwähnten 33 Jahre an Grundrentenzeiten kommen. Dazu zählen übrigens auch Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Minijobs, bei denen nicht auf die Versicherungspflicht verzichtet wurde. Entsprechend kommt es zu der hohen Zahl von Berechtigten, die nichts von ihrem Anspruch ahnen.

Gerade Mütter profitieren

Gerade Mütter, die nach einer Berufsausbildung bis zur Geburt von Kindern gearbeitet, dann Jahrzehnte Familienarbeit geleistet haben und vor der Rente vielleicht noch einige Jahre Angehörige gepflegt oder im Minijob tätig waren, können unter die Begünstigten fallen. Das Dilemma: Sie ahnen weder von ihrem zusätzlichen Anspruch auf bis zu 2.700 € im Jahr, noch werden sie darauf gestoßen. Anders ist es bei denjenigen, die in diesen Tagen ihren ersten Bescheid über – wenn auch geringe – Grundrentenzuschläge bekommen. Darin ist der Hinweis enthalten, dass auch Anspruch auf weitere Sozialleistung bestehen könnte.

Besser einen Antrag zu viel stellen

Damit noch nicht genug: Wenn Ihre Rente in den oben genannten Bereichen liegt, und Sie deshalb bisher aus Sicht des Amtes etwas zu viel Geld zur Verfügung hatten, um einen Wohngeldzuschuss zu bekommen, dürfte sich das bei Vorliegen von 33 Jahren mit Grundrentenzeiten ebenfalls geändert haben. Auch hier gilt: Besser einen Antrag zu viel, als jahrelang auf Leistung, die Ihnen zustünde, zu verzichten.

Tipp:

Noch ein Tipp für diejenigen, die erst kurz vor der Rente stehen: Manchmal hängt der spätere lebenslange zusätzliche Anspruch von Sachverhalten ab, die Sie noch beeinflussen können. Wenn Sie nach dem Lesen des Artikels unsicher sind, ob Sie in die Gruppe der Berechtigten fallen, kann eine Rentenberatung (www.rentenberater.de) Sie unterstützen.

Stand: April 2022

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