„Haben Sie das Geld bereit? Dann kann ich gleich kassieren“, hatte der Schlüsseldienst-Mitarbeiter am zweiten Weihnachtstag 2016 dreist von Luise P. gefordert. Der Rentnerin war die Haustüre zugefallen. Umgehend musste der Schlüsseldienst her – schließlich brannten in der Wohnung noch die Kerzen des Adventskranzes. 485 Euro sollte sie für wenige Sekunden Arbeit zahlen. Rente und Grundsicherung reichen gerade mal zum Überleben, wie also sollte sie einen solchen Betrag begleichen? Luise P. lieh sich von einer Nachbarin 200 Euro. Mit der Anzahlung gab sich der Mitarbeiter des Schlüsseldienstes zufrieden, jedoch mit dem Hinweis: „Bis zum 15. Januar müssen Sie den Rest bezahlen.“
In ihrer Not wandte sie sich an das LichtBlick-Büro in Passau. Mitarbeiterin Gabriele Bergmann empfahl der Rentnerin zweierlei: Zum einen solle sie bei LichtBlick einen Antrag ausfüllen, damit ihr sowohl die 200 Euro für die Nachbarin erstattet als auch eine monatliche Patenschaft in Höhe von 35 Euro gewährt werden können. Zum Zweiten riet Gabriele Bergmann, sich an die Verbraucherberatung zu wenden. Ein kluger Tipp, denn die Beratungsstelle empfahl Luise P., einen Widerruf zu schreiben. Seitdem hat die Rentnerin nichts mehr von der Firma gehört.
Die LichtBlick-Patenschaft verschafft Luise P. zusätzlichen finanziellen Rückhalt:
„Das ist enorm wichtig für mich, da kann ich etwas zurücklegen, wenn der Staubsauger oder der Fernseher kaputt gehen.“
Es ist ein kleiner Lichtblick nach äußerst entbehrungsreichen Jahren.
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