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Viele Minijobber mit gleichzeitiger sozialversicherungspflichtiger Hauptbeschäftigung riskieren ihren Anspruch auf Rente aus dem Minijob aufgrund der Grundrente, wenn sie für ihren Minijob eigene Rentenbeiträge zahlen. Darauf weist der Bundesverband der Rentenberater hin. Dasselbe gilt auch Menschen, die neben der Kindererziehung oder der Pflege eines Angehörigen einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, für die sie eigene Rentenbeiträge abführen.

Das Gesetz zur Einführung der Grundrente sieht vor, dass rentenversicherungspflichtige Zeiträume mit weniger als 30 % des Durchschnittseinkommens nicht zu den Anspruchszeiten auf Grundrente zählen. Wer also über eine längere Spanne hinweg nur durch den Minijob Rentenansprüche erwirbt, wir die Anforderung nicht erfüllen. Das dürfte für viele Menschen aus dieser großen Gruppe an Beschäftigten zutreffen.

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