Wer erhält Hilfe?

Hier erfahren Sie mehr über die Voraussetzungen, nach denen wir alle Anträge sorgfältig prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir diese Kriterien einhalten müssen – nur so können wir sicherstellen, dass unsere Spenden gerecht und zielgerichtet dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.

Unsere Voraussetzungen

Hier sind die wichtigsten Kriterien kurz erläutert. Selbst wenn Ihre Rente knapp über der Bemessungsgrenze für Sozialleistungen liegt oder ergänzend mit Grundsicherung oder Wohngeld aufgestockt wird: Auch dann können alle Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie Unterstützung von Lichtblick bekommen.

Alter

Grundsätzlich gilt: Sie sollten über 60 Jahre alt sein und jahrzehntelang in Deutschland gearbeitet haben.

Sozialleistungen

Ihre Rente wird gegebenenfalls mit Grundsicherung oder Wohngeld aufgestockt? Kein Grund für uns, nicht zu helfen.

Rente

Ihre Rente liegt knapp über der Bemessungsgrenze von Sozialleistungen und wurde in Deutschland erwirtschaftet.

Erwerbsminderung

Sie beziehen eine Erwerbsminderungs- oder eine Erwerbsunfähigkeitsrente? Auch dann dürfen Sie sich gerne melden.

Brigitte Grung
Lichtblick-Mitarbeiterin

„Wir versuchen unsere Rentner in jeder Lebenslage zu unterstützen!“

Fragen & Antworten (FAQ)

Allgemeine Fragen

Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.

Ja, vorausgesetzt Sie haben auch mindestens 10 Jahre lang in Deutschland gearbeitet und verfügen über eine deutsche Rente, die durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit erwirtschaftet wurde.

Fragen zu den Voraussetzungen

Grundsätzlich ja, soweit die Gesamteinkünfte nicht höher sind als das 3-Fache des aktuellen Sozialhilfesatzes.

Grundsätzlich ja, allerdings bedarf es in diesem Fall einer besonderen Prüfung.

Ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.

Grundsätzlich ja, ab einem Alter von 60 Jahren. Basis ist immer die Prüfung und Genehmigung Ihres Antrags.